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Benutzung
Grundsätzlich kann die Stadtbibliothek Stendal durch jeden Bürger der Stadt Stendal und des Landkreises Stendal genutzt werden. Personen, die ihren Wohnsitz au�rhalb der Stadt und des Landkreises Stendal haben, können zur Benutzung der Bibliothek zugelassen werden. Für die Benutzung der Bibliothek wird eine Gebühr erhoben, welche durch die Gebührensatzung geregelt wird.
Bitte klicken Sie auf den folgenden Link, um den Auszug aus der "Bibliotheksgebührensatzung" einsehen zu können: Gebührensatzung Leihfristen
Die Leihfrist beträgt für alle Medien in der Regel 4 Wochen. Eine Ausnahme bilden dabei Video's und DVD's. Hier beträgt die Leihfrist 1 Woche. Verlängerungen der Leihfrist sind möglich und können auch telefonisch erfolgen. Eine Ausnahme bilden auch hier Video's und DVD's - Verlängerungen sind nicht möglich. Für das Überschreiten der Leihfristen werden Verzugsgebühren erhoben, deren Höhe sich nach der "Bibliotheksgebührensatzung" regelt.
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